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Berufswahnsinn Bilanzbuchhalter

Archiv für Januar, 2010

verspäteter Weihnachtsgruß

Erstellt von buhacont am 28. Januar 2010

Heute flatterte ein kleiner, schicker Briefumschlag meines französischen Steuerberaters auf meinen Schreibtisch. Seltsam? Um diese Zeit? Hmmm… zuerst dachte ich an eine Rechnung, aber dafür sah der Umschlag zu edel aus.

So öffnete ich ihn und entnahm eine Weihnachtskarte mit den besten Wünschen für 2010, abgesendet am 25. Januar 2010.

Naja, wollen wir mal nicht so sein und bedanken uns ganz artig für die verspäteten Wünsche. ;-)

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Endspurt

Erstellt von buhacont am 13. Januar 2010

Der Jahresabschluss 2009 befindet sich nun in den letzten Zügen. Heute ist das Reporting an die Konzernmutter fällig.

Nachdem gestern Abend noch die latenten Steuern im IFRS ein wenig Probleme bereitet haben, sehe ich für heute keine Schwierigkeiten mehr.

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Jahresabschluss 2009

Erstellt von buhacont am 11. Januar 2010

Der Jahresabschluss 2009 ist in den letzten Zügen. Heute Nachmittag, gegen 16 Uhr, wird er wohl fertiggestellt sein.

Dann heißt es nur noch die Unterlagen zur Prüfung durch unsere Wirtschaftsprüfer zusammenstellen und ab Donnerstag auf deren Fragen antworten.

Dann wird es aber auch noch nicht streßfreier, schließlich sind die Gesetzesänderungen vom 1. Januar 2010 in die aktuelle Arbeit für den Januar Abschluss schon einzuarbeiten bzw. die Berechnungsmodelle anzupassen.

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Umrechnungskurse für Umsatzsteuer 2009

Erstellt von buhacont am 7. Januar 2010

Das BMF hat am 4. Januar 2010 die Umrechnungskurse für die Umsatzsteuer veröffentlicht.

Die Umrechnungstabelle des Schreibens – IV D 3 – S 7329/09/10001 (2010/0000854) – finden Sie hier.

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Ich möchte Umsatzsteuer

Erstellt von buhacont am 4. Januar 2010

Mit diesem Satz begann ein Telefonat mit einem Neukunden.

Neukunden werden bei uns bekanntermaßen ersteinmal angeschrieben, um die Eigenschaft als Unternehmer bestätigen zu lassen. Nun meinte ein Kunde, dass er doch Unternehmer sei und mir die entsprechende Mitteilung gerne zusenden würde. Ich erklärte ihm, dass es dann kein Problem sei, die Umsatzsteuer zu vergüten.

Meine Aussage war etwas voreilig. Das Schreiben, welches er mir zufaxte, war brandaktuell vom Finanzamt ausgestellt, hatte aber auch eine klare Ansage zur Verwendung der Steuernummer:

Angaben zu den steuerlichen Verhältnissen:

1. Hiermit wird bescheinigt, dass der oben bezeichnete Antragssteller hier

seit dem 1.1.2000 mit folgenden Steuerarten geführt wird:

Einkommenssteuer

[...]

Finanzverwaltung [...]

09.12.2009
Siegel & Unterschrift

Eindeutig keine Chance zur Vergütung der Umsatzsteuer. Wer beim Finanzamt nur zur Einkommensteuer veranlagt wird, keine Gewerbeanmeldung vorlegt und dann Umsatzsteuer bekommen will, ist bei mir an der falschen Adresse.

Ich habe ihn bei meinem Rückruf darum gebeten, beim Finanzamt vorstellig zu werden und die entsprechende Änderung eintragen zu lassen. Das scheint ihm zu viel Aufwand. Gut, vergüten wir keine Umsatzsteuer, dann geht schonmal nichts schief.

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