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Berufswahnsinn Bilanzbuchhalter

Archiv für Februar, 2010

Abmahnung durch KuW-Rechtsanwälte

Erstellt von buhacont am 26. Februar 2010

Soeben habe ich folgende eMail mit dem Betreff “KLAGE GEGEN: Herr XXXXXX” erhalten.

kuw Rechtsanwälte – Postfach 10 03 27 – 93003 Regensburg
Herr XXXXXXXXXXX

Mein Zeichen: W-85124752-224
Bitte immer angeben

Klage wegen Urheberrechtsverletzung pornografischen Materials Forderungs- und Vollstreckungsabteilung

Bürozeiten
Mo – Do 10.00 – 16.00 Uhr
Fr 10.00 – 12.00 Uhr
E-Mail anti-piracy@kanzlei-knil.de

Regensburg, den 25.02.2010

Sehr geehrter(e) Herr XXXXXXXXX,
in obiger Angelegenheit zeigen wir die anwaltliche Vertretung und Interessenwahrung der Firma Videorama GmbH, Münchener Str. 63, 45145 Essen, an.
Gegenstand unserer Beauftragung ist eine von Ihrem Internetanschluß aus im sogenannten Peer-to-Peer-Netzwerk begangene Urheberrechtsverletzung an Werken unseres Mandanten. Unser Mandant ist Inhaber der ausschließlichen Nutzungs- und Verwertungsrechte im Sinne der §§ 15ff UrhG bzw. § 31 UrhG an diesen Werken, bei denen es sich um geschützte Werke gemäß § 2 Abs 1 Nr. 1 UrhG handelt.
I. Durch das Herunterladen urherberrechtlich geschützer Werke haben sie sich laut § 106 Abs 1 UrhG i.V. mit §§ 15,17,19 Abs. 2 pp UrhG nachweislich strafbar gemacht.
1. Unsere Mandantschaft arbeitet mit einem Antipiracy-Unternehmen zusammen, das die einschlägigen Tauschbörsen im Internet technisch beobachtet und die IP-Adresse von Verletzern feststellt und dokumentiert. Für ihren Anschluss sind mehrere Downloads von pornografischen Videomaterial und musikalischen Werken dokumentiert worden.
2. Aufgrund dieser Daten wurde bei der zuständigen Staatsanwaltschaft am Firmensitz unseres Mandanten Strafanzeige gegen sie gestellt. Die Staatsanwaltschaft hat hierauf ihren Provider, welcher sich aus der IP-Adresse erkennen lässt, aufgefordert, den der festgestellten IP-Adresse zugehörigen Telefon-/Internetanschluss mitzuteilen. Durch Akteneinsicht in die staatsanwaltliche Ermittlungsakte sind wir an folgende Daten gelangt:
Herr XXXXXXXXXX
XXXXXXXXXXXXXX [hier stand eine eMail-Adresse]
3. Wir möchten Sie darauf hinweisen das die Staatsanwaltschaft Essen großes Interesse daran hat, jeden Nutzer gerade bei pornografischen Material und musikalischen Werken genau zu überprüfen. Wir sind deshalb verpflichtet ihre Ermittlungsakte bis zum 01.03.2010 der Staatswanltschaft Essen zurückzusenden.
Genau aus diesem Grund unterbreitet unsere Kanzlei ihnen nun folgendes Angebot:
Um weiteren Ermittlungen der Staatsanwaltschaft und anderen offiziellen Unannehmlichkeiten wie Hausdurchsuchungen, Gerichtsterminen aus dem Weg zu gehen, gestatten wir ihnen den Schadensersatzanspruch unseres Mandanten vollständig anonym zu bezahlen. Wenn sie anonym bezahlen garantiert unser Mandant der Staatsanwaltschaft mitzuteilen das der Schadensersatzanspruch irrtümlich gegen sie gerichtet worden ist, und alle Ansprüche gegen Sie fallengelassen werden sollen. Wenn die Staatsanwaltschaft keinen Auftrag hat kann sie auch nicht tätig werden!
Wir bitten sie deshalb den Schadensersatzanspruch von 100 Euro bis zum 01.03.2010 sicher und unkompliziert mit einer Paysafecard zu bezahlen. Eine Paysafecard ist die sicherste Bezahlmethode im Internet und für jeden Bürger anonym an Tankstellen, Kiosken etc. zu erwerben. Weitere Informationen zum PaySafeCard-Verfahren erhalten Sie unter: http://www.paysafecard.com/de/. Senden Sie uns den 16-stelligen Pin-Code der 100 Euro Paysafecard an folgende E-Mailadresse die-zahlungen@betriebsdirektor.de. Wir erkennen sie an ihrer E-Mailadresse und können so ihre Zahlung zuordnen.
Sollten sie diesen Bezahlvorgang ablehnen bzw. wir bis zur angesetzten Frist keinen 16- stelligen Paysafecard PIN-Code im Wert von 100 Euro erhalten haben, wird der Schadensersatzanspruch offiziell aufrecht erhalten und das Ermittlungsverfahren mit allen Konsequenzen wird eingeleitet. Sie erhalten dieses Schreiben daraufhin nochmals auf dem normalen Postweg.
Mit freundlichen Grüßen,
Kanzlei Knil – KUW Rechtsanwälte und Partner.

KUW Rechtsanwälte – Thomas Urmann – Chrisopher Lihl – Postfach 10 03 27, 93003 Regensburg – E-Mail anti-privacy@kanzlei-knil.de – Bankverbindung Sparkasse Regensburg Konto Nr XXXXXXXX 
Bankleitzahl 750 500 00 – Internet www.kanzlei-knil.de

Bei meinen Recherchen bin ich auf einen Beitrag von Rechtsanwalt Frank Weiß aufmerksam geworden, der dieses Schreiben als Fälschung einstuft.

Das Schreiben entblößt sich recht schnell als Spam, schließlich enthält es die typischen Serienbriefelemente (z.B. (r)-Anrede) oder auch die Formulierung einer Pauschalzahlung von 100 Euro mittels Paysafecard.

Die im Schreiben genannte Internetseite betriebsdirektor.de, führt auf das Domainangebot von GMX.

Alles in Allem nicht sehr professionell gemacht, dennoch bin ich mir sicher, dass es den einen oder anderen Zahler geben wird.

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Knapp bemessener Zeitraum

Erstellt von buhacont am 26. Februar 2010

Aus dem aktuellen Entwurf unseres Geschäftsberichtes:

Soweit es nach steuerlichen Vorschriften zulässig ist und zu höheren Beträgen führt, lag den Abschreibungen für die vor dem 1. Januar 2008 und nach dem 31. Dezember 2008 hergestellte oder angeschaffte Wirtschaftsgüter die geometrisch-degressive, sonst die lineare Methode zugrunde. Für Wirtschaftsgüter, die nach dem 31. Dezember 2007 und vor dem 1. Januar 2008 angeschafft oder hergestellt wurden, wurde ausschließlich die lineare Methode angewandt.

Dann haben wir nichts, denn in dem Zeitraum haben wir garantiert nichts eingekauft ;-)

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Ausweis von Umbuchungen im Anlagespiegel

Erstellt von buhacont am 25. Februar 2010

In unsererm Unternehmen setzen wir die Anlagenbuchhaltung der Firma Diamant Software aus Bielefeld als Standalone-Variante ein.

Diamant bietet uns einen guten Service und einen sehr gut ansprechbaren Vertrieb, der sich auch auf unsere Wünsche einstellt und gemeinsam mit uns eine Lösung für die nicht immer alltäglichen Anforderungen sucht und häufig auch findet.

Nun stehe ich vor dem Problem, dass nach § 266 HGB Umbuchungen im Anlagevermögen von “Anlagen im Bau” auf “Maschinen” nur erfolgen kann, wenn die Ursprungsbuchung im vorherigen Wirtschaftsjahr war. Was aber, wenn die Anzahlung und Inbetriebnahme innerhalb eines Jahres in Betrieb geht? Die Software lässt nur Umbuchungen zu und Stornieren möchte ich alles nicht. Würde ja schließlich eine dreifache Bearbeitung bedeuten. Erst erfassen unter Anzahlung, dann Stornobuchung und dann wieder erfassen als Maschine.

Arbeitet zufällig jemand mit Diamant und hat dafür eine Lösung? Oder zumindest einen Lösungsansatz?

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Radarmverlängerung

Erstellt von buhacont am 11. Februar 2010

Ich habe hier eine Rechnung vorliegen, auf der eine Radarmverlängerung berechnet wird. Da ich nicht weiß, worum es sich hierbei handelt, habe ich die große Suchmaschine um Rat gefragt.

Das Ergebnis war ernüchternd:

Meinten Sie: Darmverlängerung Die ersten 2 angezeigten Ergebnisse

 

Nein, das meinte ich nicht.

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Keine Funkstille und irgendwie doch

Erstellt von admin am 3. Februar 2010

Eigentlich dachte ich mir, wenn ich über den Berufalltag blogge, wird die Frequenz erhöht und hier erscheinen regelmässig Artikel über Skurilles aus der Buchhalter-Welt.

Dies stimmt auch, in den Grundzügen, denn ich blogge gedanklich eininges. Es passiert so viel und doch schaffe ich es nicht, dies alles in Worte zu fassen. Auch habe ich einen großen Rückstau an Dokumenten und Entscheidungen, sowie das eine oder andere Ereignis, welches sich durch das BilMoG oder die Änderung des Umsatzsteuergesetzes ergab.

Vieles steht also noch in der Pipeline, vieles ist vorbereitet, aber noch nicht “rund” und doch muss ich es wieder etwas hinausschieben. Meine Vereinsaktivitäten (Sportkreis, Stadtwiki u.a.) nehmen im Moment mehr Zeit in Anspruch, denn auch hier stehen die Jahresabschlüsse 2009 an.

Und etwas Freizeit gönne ich mir dann auch ;-)

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