Klarstellungen zu Bewertungsansätzen gemäß BilMoG
Erstellt von buhacont am Freitag 19. März 2010
Das BMF hat heute das Schreiben IV C 6 – S 2133/09/10001 vom 12. März 2010 veröffentlicht.
Darin werden die durch das BilMoG in Kraft getretenen unterschiedlichen Bewertungsansätze gemäß § 5 Absatz 1 Satz 1 EStG klargestellt.
Montag 22. März 2010 um 11:05
BilMoG ??? Wofür steht diese Abkürzung?
Dienstag 23. März 2010 um 16:11
BilMoG steht für Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz.