Buchhaltung live

Berufswahnsinn Bilanzbuchhalter

Klarstellungen zu Bewertungsansätzen gemäß BilMoG

Erstellt von buhacont am Freitag 19. März 2010

Das BMF hat heute das Schreiben IV C 6 – S 2133/09/10001 vom 12. März 2010 veröffentlicht.

Darin werden die durch das BilMoG in Kraft getretenen unterschiedlichen Bewertungsansätze gemäß § 5 Absatz 1 Satz 1 EStG klargestellt.

Bookmarken und weitersagen:

2 Kommentare zu “Klarstellungen zu Bewertungsansätzen gemäß BilMoG”

  1. Miriam K. sagt:

    BilMoG ??? Wofür steht diese Abkürzung?

  2. admin sagt:

    BilMoG steht für Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz.

Kommentar schreiben

XHTML: Sie können diese Tags benutzen: <a href="" title=""> <abbr title=""> <acronym title=""> <b> <blockquote cite=""> <cite> <code> <del datetime=""> <em> <i> <q cite=""> <strike> <strong>