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Archiv für die 'Alltägliches' Kategorie

Neue ID-Nummern für Griechenland?

Erstellt von buhacont am 17. Juni 2010

Ich habe im Rahmen der neuen EU-Richtlinie 2008/9/EC vom 12. Februar 2008 all unsere Kunden angeschrieben, um mir deren Umsatzsteuer-Identifikationsnummer bestätigen zu lassen.

Nun hat mir ein griechischer Kunde seine neue ID-Nummer mitgeteilt, an der sich anstelle des bisherigen Länderkürzels “EL” nun ein “GR” befindet.

Sobald ich diese Nummer beim Bundeszentralamt für Steuern anfrage, bekomme ich den Hinweis, dass diese Nummer ungültig sei. Dies liegt am Länderkürzel “GR”, da dieses nicht vergeben ist.

Was tun? Ich habe mich entschlossen, die alte Nummer ersteinmal beizubehalten. Ein Wechsel der griechischen Umsatzsteuernummern konnte ich nicht recherchieren.

Oder hat jemand weitere Infos?

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Habs in den Blog geschafft

Erstellt von buhacont am 31. Mai 2010

Es funktioniert.

Ich habe dem Autohaus Gerstel eine Frage gestellt und diese wurde tatsächlich im Blog auch beantwortet.

Coole Sache :-)

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Korrekte Rechnung mit Zusatzinformation

Erstellt von buhacont am 21. Mai 2010

An eine Rechnung werden nach §14 UStG einige Anforderungen geknüpft, damit der Rechnungsempfänger die Vorsteuer ziehen darf.

Sind die nachstehenden Anforderungen nicht erfüllt, kann der Betriebsprüfer  den Vorsteuerabzug widerrufen und man verzinst bist zur Vorlage einer korrekten Rechnung die zu Unrecht gezogene Vorsteuer mit 0,5% pro Monat, wobei 15 Freimonate berücksichtigt werden.

 Anforderung  

Zusatzinformation
 
1. Den vollständigen Namen und die vollständige Anschrift des leistenden Unternehmers und des Leistungsempfängers

Hierbei ist auf die korrekte Schreibweise zu achten. Eine Abkürzung ist nicht zulässig, wenn Sie nicht im Firmennamen getragen wird.
 
 
  2. die dem leistenden Unternehmer vom Finanzamt erteilte Steuernummer oder die ihm vom Bundeszentralamt für Steuern erteilte Umsatzsteuer-Identifikationsnummer

Ist auf dem Firmenbriefbogen vermerkt. Die Identifikationsnummer beginnt
in Deutschland mit „DE …..”
  

 

 
 
 
 
3. das Ausstellungsdatum
 
 
 

 

4. eine fortlaufende Nummer mit einer oder mehreren Zahlenreihen, die zur Identifizierung der Rechnung vom Rechnungsaussteller einmalig vergeben wird (Rechnungsnummer)
 
 
 
 
 

  

 
 
 
 
5. die Menge und die Art (handelsübliche Bezeichnung) der gelieferten Gegenstände oder den Umfang und die Art der sonstigen Leistung

Die handelsübliche Bezeichnung ist nicht „H2 XYZ ED 100″ sondern „Bohrmaschine ED 100″. Es muss für den Betriebsprüfer auf Anhieb erkennbar sein, welche Leistung oder Gegenstand abgerechnet wird.

Ebenso ist die Angabe “Beratung im Jahr 20XX” nicht ausreichend. Es muss einen Bezug zu einem Vertrag geben oder die Leistung explizit aufgeführt sein.
 

 
 
 
6. den Zeitpunkt der Lieferung oder sonstigen Leistung; in den Fällen des §14 Absatzes 5 Satz 1 den Zeitpunkt der Vereinnahmung des Entgelts oder eines Teils des Entgelts, sofern der Zeitpunkt der Vereinnahmung feststeht und nicht mit dem Ausstellungsdatum der Rechnung übereinstimmt.
 

Lieferdatum muss auf der Rechnung stehen oder auf den Lieferschein muss verwiesen werden.

Der Lieferschein muß eindeutig nachvollziehbar sein und ein Datum besitzen.

Der §14 Absatz 5 Satz 1 regelt Vorauszahlungen, auch hier sind die Vorgaben zu beachten, wenn entsprechende Vereinbarungen getroffen wurden.

 
 
7. das nach Steuersätzen und einzelnen Steuerbefreiungen aufgeschlüsselte Entgelt für die Lieferung oder sonstige Leistung (

§ 10 UStG) sowie jede im Voraus vereinbarte Minderung des Entgelts, sofern sie nicht bereits im Entgelt berücksichtigt ist
 

 
 
 
 
 
8. den anzuwendenden Steuersatz sowie den auf das Entgelt entfallenden Steuerbetrag oder im Fall einer Steuerbefreiung einen Hinweis darauf, dass für die Lieferung oder sonstige Leistung eine Steuerbefreiung gilt

 

    

Umsatzsteuerbefreiungen können nach §4 und §19 UStG erfolgen und sind auf der Rechnung zu kennzeichnen.
 
 
 
 

 

 
9.  in den Fällen des § 14b Abs. 1 Satz 5 UStG einen Hinweis auf die Aufbewahrungspflicht des Leistungsempfängers.

 

 

Ein weiteres Kriterium ist die Pflicht zur Erstellung einer Rechnung innerhalb von sechs Monaten nach Leistungserbringung. (§14 (2) Nr. 2 UStG)
 

Die mir vorliegende Rechnung hat alle Angaben erfüllt, besonders nett fand ich den Hinweis auf meinen Ansprechpartner:

Tresen1  ;-)

Wie muss ich mir das vorstellen? Werde ich von einem Tresen bedient? Redet der Tresen mit mir? Oder ist es einfach nur ein “unglücklicher” Nachname?

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Anruf beim Finanzamt

Erstellt von buhacont am 14. April 2010

Soeben habe ich bei einem bayrischen Finanzamt angerufen. Der Aufdruck der Öffnungszeiten auf dem Briefbogen gab an, dass ab 7:30 Uhr die Mitarbeiter erreichbar seien.

Mein Anruf um 8:30 Uhr blieb unbeantwortet, lediglich die Mailbox des angerufenen Sachbearbeiter meldete sich.

Nach dem Signalton könne ich eine Nachricht aufsprechen, mit der #-Taste kann ich die Nachricht speichern und mit der “0″ könne ich mich mit einem Mitarbeiter verbinden lassen.

Wie jetzt? Der Sachbearbeiter hat eine Mailbox, vermutlich war er gerade Kaffee holen und sollte eigentlich die Nachricht abhören und mich wunschgemäß zurückrufen. Mit der “0″ könne ich mich aber mit einem Mitarbeiter verbinden lassen? *grübel*

Und warum ausgerechnet die Null? Ein Schelm, wer Böses dabei denkt ;-)

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Kosten für eMails

Erstellt von buhacont am 1. April 2010

In mehreren Radiostationen (SWR3, BRNRJ) und Fernsehsendern (TV Südbaden) wurde es ja schon den ganzen Morgen vermeldet:

Ab dem 1. Juni 2010 soll pro eMail eine Gebühr, ein sogenanntes eMail-Porto, von 1 Cent erhoben  und damit Spammer abgeschreckt werden. Die Nutzung von eMails soll sicherer werden, da Absender und Empfänger eindeutig zu identifizieren sei.

Detaillierte Informationen dazu und wie man Rabatte nutzen kann, findet man auf der Hompage der E-Mail-Porto GmbH aus Berlin.

In unserem Unternehmen wurden die die Kolleginnen und Kollegen mit nachsteher Mail  auf die Umsetzung dieser Gebührenforderung konfrontiert:

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,

wie sie sicher schon aus den aktuellen Nachrichten erfahren haben, werden ab heute für jede EMail Gebühren in Höhe von 1 ct. berechnet.
Daher sind wir leider gezwungen, für private EMails Ihnen diese Kosten weiterzuberechnen.

Die Gebühr wird Ihnen am Monatsende dann automatisch von Ihrem Gehalt abgezogen.

Frohe Ostern
Ihre IT

Nehmen wir das Porto als gegeben hin und hoffen, dass es unsere öffentlichen Kassen mit den Einnahmen ein wenig aufgefrischt werden.

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