Solidaritätszuschlag wird nur vorläufig festgesetzt
Erstellt von buhacont am 8. Dezember 2009
Das Bundesministerium der Finanzen hat am 7. Dezember 2009 unter dem Geschäftszeichen IV A 3 – S 0338/07/10010 ein Schreiben veröffentlicht, in dem darauf hingewiesen wird, dass die Festsetzungen des Solidaritätszuschlages ab dem Veranlagungszeitraum 2005 vorläufig vorzunehmen sind.
Begründet wird dies mit der noch nicht entschiedenen Frage, ob das Solidaritätszuschlagsgesetz von 1995 verfassungsgemäß sei oder nicht.
Vielleicht ein kleiner Lichtblick in dieser Welt
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