Buchhaltung live

Berufswahnsinn Bilanzbuchhalter

Solidaritätszuschlag auf die Abgeltungsteuer

Erstellt von buhacont am 18. Mai 2010

Das Bundesministerium der Finanzen hat unter dem Zeichen IV C 1 – S 2283-c/09/10005 eine Stellungnahme zur vorläufigen Festsetzung des Solidaritätszuschlags; Solidaritätszuschlag auf die Abgeltungssteuer

Aufgrund des BMF-Schreibens vom 7. Dezember 2009 (BStBl I 2009, 1509) sind sämtliche Festsetzungen des Solidaritätszuschlags für die Veranlagungszeiträume ab 2005 hinsichtlich der Verfassungsmäßigkeit des Solidaritätszuschlagsgesetzes 1995 gem. § 165 Absatz 1 Satz 2 Nummer 3 AO vorläufig vorzunehmen. Sollte bei Steuerpflichtigen in diesen Fällen im Anschluss an eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts aufgrund einer Aufhebung der Festsetzung des Solidaritätszuschlags eine Erstattung vorzunehmen sein, wird auf Antrag des Steuerpflichtigen gleichermaßen der Solidaritätszuschlag erstattet werden, der auf die mit abgeltender Wirkung erhobene Kapitalertragsteuer entfallen ist. Ein Antrag auf Wahlveran-lagung nach § 32d Absatz 4 EStG ist insoweit keine Voraussetzung. Sofern keine Einkom-mensteuererklärung abgegeben wurde, ist der Antrag auf Erstattung nur innerhalb der Festsetzungsverjährungsfrist zulässig. Das Nähere wird zu gegebener Zeit geregelt.

Mal schauen, wann das Nähere geregelt wird.

Abgelegt unter BMF Schreiben, Einkommensteuer | Keine Kommentare »

Solidaritätszuschlag wird nur vorläufig festgesetzt

Erstellt von buhacont am 8. Dezember 2009

Das Bundesministerium der Finanzen hat am 7. Dezember 2009 unter dem Geschäftszeichen IV A 3 – S 0338/07/10010 ein Schreiben veröffentlicht, in dem darauf hingewiesen wird, dass die Festsetzungen des Solidaritätszuschlages ab dem Veranlagungszeitraum 2005 vorläufig vorzunehmen sind.

Begründet wird dies mit der noch nicht entschiedenen Frage, ob das Solidaritätszuschlagsgesetz von 1995 verfassungsgemäß sei oder nicht.

Vielleicht ein kleiner Lichtblick in dieser Welt

Abgelegt unter Uncategorized | Keine Kommentare »